Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens JELOVICA d.o.o.
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da deren Nichtbeachtung nicht reklamiert werden kann.
Tischlerei sind Fenster, Schiebewände, Fensterläden, Eingangstüren aus Holz, Holz-Aluminium-Kombinationen und/oder Kunststoffen.
1. GÜLTIGKEIT DES ANGEBOTS
Ein Angebot gilt im Rahmen der Positionen, Mengen und Beschreibungen sowie der sonstigen Angaben, die Bestandteil des Angebots sind. Mit Abgabe eines neuen Angebots erlischt das bisherige Angebot vollständig. Der Kunde garantiert die Richtigkeit der für die Angebotserstellung erforderlichen Daten. Das Angebot ist für Jelovica d.o.o. (im Folgenden “Unternehmen” genannt) nur während der auf dem Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer gültig und verbindlich.
2. VERMESSUNG:
Das Unternehmen Jelovica d.o.o. haftet für die Angemessenheit und Genauigkeit der Abmessungen der Tischlerei, wenn der Kunde die Tischlerei auf der Grundlage der von den Ingenieuren (Vermessungsingenieuren oder bevollmächtigten Vertretern des Unternehmens) durchgeführten Messungen und des eingeholten Kostenvoranschlags, der auch die Montage umfasst, bestellt. Die genauen Positionen und Öffnungen der Tischlerei werden durch Vermessung ermittelt und sind auf dem Maßblatt und der letzten Angebotsversion angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer oder die Installateure auf eventuelle Hindernisse (versteckte Rohrleitungen, Wasserleitungen, Elektroinstallationen usw.) hinzuweisen, andernfalls trägt der Kunde die Kosten für die daraus resultierenden Schäden an der Installation und die Kosten für eventuelle Verzögerungen bei der Installation.
Der Kunde oder sein Vertreter ist bei der Vermessung anwesend, und die Einzelheiten der Installation werden vereinbart, was die Grundlage für das endgültige Angebot ist.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Preise von Jelovica d.o.o. sind Nettopreise ohne Steuern, einschließlich der Standardproduktverpackung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Preise zu ändern, wenn sich die Mengen, Beschreibungen oder Positionen, die Bestandteil des Angebots sind, ändern. Es behält sich außerdem Änderungen in der Fertigung von Fenstern/Türen/Jalousien aufgrund baulich-technischer Besonderheiten oder technischer Vorschriften vor.
Zahlungsbedingungen für Einzelhandelsverkäufe:
- 50 % Vorauszahlung in Form eines zinslosen Vorschusses, die restlichen 50 % vor Versand/Montage;
- 100 % Vorauszahlung in Form eines zinslosen Vorschusses;
- unwiderrufliche 100 % Bankgarantie des Käufers;
- bei Werbeaktionen gelten Werberabatte;
- die Rabatte werden nicht zusammengezählt;
- der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Bankkonto von Jelovica d.o.o., wobei der Verwendungszweck oder die Referenz auf dem Zahlungsbeleg die Nummer des aktuellen Angebots ist;
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Unternehmens Jelovica d.o.o. und wird nicht aus dem Lager genommen.
Die Zahlungsbedingungen für den Großhandel werden gemäß gültigem Vertrag vereinbart.
Mehrwertsteuersätze:
- 22 % - allgemeiner Satz;
- 9,5 % - für den Wohnungsbau (für natürliche Personen - slowenische Staatsbürger mit einem Gebäude in Slowenien, die den Kauf mit Montage durchführen; d.h. die Montage der Tischlerei im Wohngebäude des Käufers - eines Nichtsteuerzahlers, der Käufer weist dies durch folgende Erklärung gegenüber dem Verkäufer nach: Erklärung für die 9,5 % MwSt.: Ich erkläre, dass ich der Eigentümer der Wohnräume bin und dass die oben bestellte Tischlerei in den Wohnräumen an der Montageadresse montiert wird. Das Gebäude ist für einen dauerhaften Aufenthalt bestimmt. Die Mehrwertsteuer beträgt 9,5 %, da die Installation von Jelovica okna, d.o.o., oder einem autorisierten Subunternehmer durchgeführt wird (ZDDV und Mehrwertsteuervorschriften - Amtsblatt der RS, Nr. 13/11 – offizieller konsolidierter Text, 18/11, 87/11, 38/12 und 83/12)
- bei juristischen Personen, die einen Kauf mit Montage durchführen, wird die Umsatzsteuerberechnung aufgrund der Umkehrung der Steuerpflicht nach § 76a des ZDDV-1 an den Käufer weiterberechnet.
4. BESTELLUNG:
Vorlage einer unwiderruflichen Bankgarantie bzw. Zahlung eines teilweisen oder vollständigen Vorschusses gilt als endgültige Bestätigung der Bestellung durch den Käufer. Es wird auch davon ausgegangen, dass der Kunde den Inhalt des Angebots, die Verkaufsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und mit ihnen einverstanden ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in allen Vertriebs- und Servicezentren von Jelovica sowie auf der Website www.jelovica-okna.si öffentlich zugänglich.
5. LIEFERZEIT UND LIEFERUNG:
Die Lieferzeit ist im Angebot angegeben und beginnt zu laufen:
- 3 Werktage nach Eingang der Anzahlung auf das Bankkonto des Unternehmens Jelovica d.o.o. und
- wenn alle für die Herstellung von Tischlerei erforderlichen technischen Daten bekannt sind.
Alle etwaigen Änderungen werden dem Anbieter ausschließlich schriftlich innerhalb von drei (3) Werktagen nach Zahlung der Vorauszahlung mitgeteilt. Entsprechend der vorgenommenen Änderung beginnt die Lieferfrist entsprechend später zu laufen. Während des Betriebsurlaubs läuft die Lieferfrist nicht.
Abholung der Ware: wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb eines Monats abholt (nachdem er darüber informiert wurde, dass die Ware eingelagert ist) oder sich weigert, sie einzubauen, kann der Verkäufer dem Käufer Lagerkosten in Höhe von 1 % des Warenwerts pro Woche in Rechnung stellen. Die Abholung und Rückgabe der Ware durch den Käufer ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr möglich, wobei der Käufer das Datum der Abholung der Ware mindestens einen Werktag im Voraus mitteilen muss. Der Käufer hat die Ware im Falle einer eigenen Abholung zu besichtigen. Danach können diese Waren weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Ebenso kann der Käufer bei vom Käufer montierten Tischlerarbeiten keine Mängel am Produkt geltend machen, die durch unsachgemäße Montage, Beschädigung während der Montage oder des Transports verursacht wurden.
6. ZUSÄTZLICHE ARBEITEN:
Alle unvorhergesehenen zusätzlichen Arbeiten werden nachberechnet (die Lieferfrist verlängert sich entsprechend).
7. TRANSPORT VON JELOVICA-PRODUKTEN:
- wenn der Betrag der Montage mindestens 164,25 € (bzw. 183 € bei 22 % MwSt.) beträgt oder wenn der Nettobestellwert ohne Montage mehr als 2.000,00 € beträgt, hat der Käufer Anspruch auf einen einmaligen kostenlosen Transport innerhalb Sloweniens und auf der Straße, der den Transport mit einem LKW mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3 Tonnen ermöglicht. Wird auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers ein zusätzlicher Transport erforderlich, so wird dieser nach der jeweils gültigen Preisliste des Unternehmens berechnet;
- wenn die untere Kaufgrenze nicht erreicht wird, wird für jeden zusätzlichen Kilometer vom nächstgelegenen Servicezentrum zum Kunden und zurück ein Betrag von 1,00 €/km berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, für das Entladen der Produkte aus dem Fahrzeug (Lieferwagen oder LKW) zu sorgen;
- Transport bedeutet, dass Jelovica d.o.o. die Produkte an den Standort liefert und der Käufer verpflichtet ist, sich um das Entladen der Produkte zu kümmern und die Struktur der Bestellung zu berücksichtigen (z.B. schwerere und größere Produkte erfordern mehr Personen zum Entladen und zur Handhabung);
- die Produkte werden nach einem vorab vereinbarten Zeitplan transportiert, der zwischen Käufer und Verkäufer abgestimmt wird.
8. MONTAGE, DEMONTAGE:
Der Montagetermin wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart, sobald die Tischlerei hergestellt ist.
Für die reibungslose Durchführung der Installation ist der Käufer am vereinbarten Installationstag verpflichtet:
- Zugängen und Öffnungen für den reibungslosen Einbau von Tischlereiarbeiten vorzubereiten,
- das bewegliche Eigentum im Gebäude und den fertigen Fußboden oder Bodenbelag zu schützen und das Gebäude zu sichern,
- zu definieren, in welcher Tiefe von der Außenkante der Wand die Fenster eingebaut werden,
- den Zugang zur Baustelle, den Grundschutz und die Stromversorgung sicherzustellen,
- zu bestimmen, wo die linken und rechten Fenster installiert werden,
- bei Messungen im Neubau ist die Endbodenhöhe (in einer Höhe von 1 m über dem fertigen Fußboden) anzugeben,
- bei Höhenarbeit, die nicht vom Boden aus ausgeführt werden können, muss der Käufer eine Konstruktion bereitstellen, die ein sicheres Arbeiten ermöglicht;
- bei Höhenarbeit ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer im Voraus (bei der Bestellung) zu informieren, da es notwendig ist, die Art der Installation zu vereinbaren und das Gerüst zu organisieren oder einen mobilen Aufzug zu bestellen;
- falls sich unter dem Gebäude ein Parkplatz oder ähnliches befindet, muss der Kunde dafür sorgen, dass Autos oder andere Gegenstände während der Montage von den zu montierenden Elementen entfernt werden, um Sachschäden durch herabfallendes Material während der Montage oder Demontage zu vermeiden;
- Montage an Gebäuden, in denen die Sicherheit nicht geregelt ist (Zäune, Treppen …) wird nicht durchgeführt;
Demontage und Zusatzarbeiten:
Soweit Demontage und Zusatzarbeiten im Angebot des Verkäufers nicht ausdrücklich erwähnt sind, werden sie nicht durchgeführt. Die Demontage umfasst den Abbau der vorhandenen Tischlerei. Beim Austausch alter Fenster werden die alten Rahmen herausgeschnitten, und das Unternehmen haftet nicht für Schäden an den Laibungen. Die Ausbesserung von Schäden an den Außenlaibungen und der Fassade, die während der Demontage aufgrund der Verschlechterung der Fassade oder spezieller Installationsmethoden auftreten können, ist nicht Gegenstand dieses Angebots, und die eventuelle Behebung des Putzes und der Fassade muss vom Käufer durchgeführt werden. Das Angebot umfasst auch nicht den Abtransport alter Fenster zur Deponie. Alle diese Arbeiten können wir auf Wunsch des Käufers in das Angebot aufnehmen, in Rechnung stellen und fachgerecht ausführen.
Die Montage besteht aus der Verteilung und dem Einbau der Fenster und/oder Türen in die vorbereiteten Wandöffnungen gemäß den vom Hersteller angegebenen Einbaudetails und mit den je nach Art des Einbaus erforderlichen Materialien. Die Montage beinhaltet nicht die Demontage alter Fenster, die Bearbeitung von Laibungen, Zimmerer-, Maurer- und Malerarbeiten. Sie beinhaltet auch nicht die Installation von Endleisten, Regalen, Außenjalousien, Jalousien usw.
Im Falle einer Montage nach RAL-Richtlinien handelt sich um eine Abdichtung der Schlitzen nach dem “innen dichter als außen”-Prinzip. Die Abdichtung erfolgt dreistufig, bestehend aus einer innenliegenden Dampfsperre, einer außenliegenden Dampfsperre und einer zentralen Wärme- und Schalldämmung. Je nach Situation setzen wir unterschiedliche Systeme für die RAL-Montage ein.
Führt der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Unternehmer den Einbau der Tischlerei nicht durch, so übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für Einbau, Mängel, Beschädigung und Handhabung der Beschläge.
Die Bodenabschlussleisten in den Räumen werden nach Abschluss der Montage der Rahmen verlegt.
Bestellt der Kunde auch den Innenausbau der Laibungen, so sind die Malerarbeiten nicht inbegriffen (inbegriffen sind Trockenbau und erster Grobverputz; nicht inbegriffen sind Schleifen, weiterer Verputz und Tünchen).
Für den Fall, dass die Montage der bestellten Elemente auf Wunsch des Käufers in zwei Teilen erfolgt, werden dem Käufer zusätzliche Transportkosten in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird gesondert ausgestellt, d.h. nach Abschluss der Montage des ersten Teils und vor der Installation des zweiten Teils der Elemente. Das Beschädigungsrisiko für beim Käufer eingelagerte Gegenstände trägt in diesem Fall der Käufer selbst.
9. PRÜFUNG UND ABNAHME:
Der Investor (Käufer oder sein Vertreter) muss bei Beginn und Ende der Montagearbeiten anwesend sein. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Käufer, dass die Ware ohne Fehler und Bemerkungen erhalten wurde. Wenn der Käufer Bemerkungen zu den Produkten und/oder Dienstleistungen hat, muss er diese in das Übergabeprotokoll eintragen. Für den Fall, dass der Käufer am Ende der Montage nicht vor Ort ist und das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt, gilt die Ware als fehlerfrei empfangen und montiert.
10. INSTANDHALTUNG UND WARTUNG:
Reparaturen an der Tischlerei dürfen während der Garantiezeit nur von einem Fachmann des Herstellers Jelovica okna d.o.o. oder von einem von Jelovica okna d.o.o. autorisierten Servicetechniker durchgeführt werden, andernfalls erlischt die Garantie. Alle Produkte von Jelovica okna d.o.o. müssen alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls mit Originalteilen sach- und fachgerecht repariert werden. Die kostenpflichtige Wartung wird von einem Techniker der Firma Jelovica okna d.o.o. oder von einem unserer autorisierten Techniker durchgeführt. Jede Wartung muss auf der Garantiekarte vermerkt werden. Nur mit einer vollständig ausgefüllten Garantiekarte kann die volle Garantie für alle Produkte in Anspruch genommen werden.
Die Wartung der angebotenen Außentischlerarbeiten und Materialien liegt nach der Abnahme der Produkte in der Verantwortung des Käufers oder Investors. Die Wartung und Anpassung der Fenster nach dem Einbau ist nicht im Angebotspreis enthalten. Die Wartung kann nicht beanstandet werden.
11. CE-KENNZEICHNUNG:
Der Hersteller Jelovica okna d.o.o. garantiert, dass seine Produkte unter den von der CE-Kennzeichnungsnorm vorgeschriebenen Bedingungen hergestellt werden.
12. SONSTIGE BEDINGUNGEN:
Änderungen und Irrtümer in unseren Prospekten, Katalogen, Preislisten, Skizzen, Zeichnungen, Berechnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns vor.
Alle technischen Angaben wie Muster, Broschüren, Kataloge, Skizzen usw. bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers und sind hinsichtlich ihrer Vervielfältigung und Verwendung gesetzlich geschützt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom 13.03.2018 bis auf Widerruf.
Jelovica d.o.o.
Kidričeva 58
4220 ŠKOFJA LOKA
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